Übereinstimmung mit dem EU-Gesetz über digitale Dienste

Dieser Artikel befasst sich mit dem obligatorischen Kontrollkästchen im letzten Schritt, bevor eine neue Aktivität "Gespeichert und veröffentlicht" werden kann. Alle Händler/Lieferanten, die mit der Erstellung einer Aktivität fortfahren möchten, müssen dieses Kontrollkästchen aktivieren.

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Wofür ist das Kontrollkästchen?

Es hat eine entscheidende Entwicklung in unserer Regulierungslandschaft gegeben - die Einführung des Gesetzes über digitale Dienste ("DSA"). Das DSA verpflichtet uns, GetYourGuide, sicherzustellen, dass Händler (das sind Sie) unsere Plattform nur dann für die Vermarktung an Verbraucher in der Europäischen Union nutzen können, wenn Sie das EU-Recht einhalten und wenn wir Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erhalten haben (Digital Services Act: Art. 30 (7), Art 30 (1) (a), (d) und (e))

Was muss ich tun?

Sie müssen selbst bestätigen, dass Sie sich verpflichten, nur Dienste anzubieten, die mit den geltenden Vorschriften des Rechts der Europäischen Union übereinstimmen. Das bedeutet, dass Sie das obige Kontrollkästchen bestätigen müssen, bevor Sie mit der Erstellung Ihrer Aktivität fortfahren können.

Die Vorschriften des Rechts der Europäischen Union lauten wie folgt:

  1. Verbraucherschutzgesetze
    • Die Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, die für kombinierte Reiseleistungen gilt.
    • Die Richtlinie über Verbraucherrechte, die Bestimmungen über vorvertragliche Informationen und das Widerrufsrecht enthält.
  2. Haftung und Versicherungsgesetze
    • Regelungen zur Haftung für Unfälle und Zwischenfälle, in die Teilnehmer während der Touren oder Aktivitäten verwickelt sind.
  3. Gesetze zur Barrierefreiheit
    • Das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit, das darauf abzielt, das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen durch die Beseitigung von Hindernissen zu verbessern, die durch abweichende Vorschriften entstehen.
  4. Datenschutz und Gesetze zum Schutz der Privatsphäre
    • Die General Data Protection Regulation (GDPR), die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt.
  5. Umweltgesetze
    • Die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn sie für größere Ereignisse oder Aktivitäten relevant ist, die die Umwelt erheblich beeinträchtigen könnten.
  6. Gesetze zum kulturellen Erbe
    • EU- und nationale Vorschriften zum Schutz des kulturellen Erbes und von Artefakten.
  7. Steuergesetze
    • Mehrwertsteuerregeln, wie sie für die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismussektor gelten.
  8. Lizenzvergabe und lokale Vorschriften
    • Nationale und lokale Vorschriften, die besondere Regeln für Reiseleiter, Transportdienstleistungen und den Zugang zu bestimmten Orten oder Attraktionen beinhalten können.
  9. Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD)

Weitere Informationen zu dieser speziellen Anforderung finden Sie unter hier.

Artikel 30, Abschnitt 1 und 7 Gesetz über digitale Dienste

  • Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen, stellen sicher, dass Unternehmer diese Online-Plattformen nur dann zur Werbung für Nachrichten über oder zum Anbieten von Produkten oder Dienstleistungen an in der Union ansässige Verbraucher nutzen können, wenn sie vor der Nutzung ihrer Dienste für diese Zwecke die folgenden Informationen eingeholt haben, sofern dies für den Unternehmer gilt:

(e)

eine Selbstzertifizierung des Gewerbetreibenden, in der er sich verpflichtet, nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die mit den geltenden Vorschriften des Unionsrechts übereinstimmen.

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