Mehrwertsteuer für mexikanische Anbieter

Gilt nur für mexikanische Anbieter

GetYourGuide hat die mexikanische Mehrwertsteuer von 16 % auf die Provision erhoben, die es von Anbietern mexikanischer Touren erhält. Diese Änderung gilt ab Ihrer Rechnung vom Februar 2023, und GetYourGuide ist dazu gemäß der mexikanischen Steuergesetzgebung verpflichtet, die im Mehrwertsteuergesetz (Ley del Impuesto al Valor Agregado) festgelegt ist.

F. Warum erhebt GetYourGuide 16 % auf die Provision, die es mir für die Nutzung seiner Plattform berechnet?
A. Als Anbieter digitaler Dienstleistungen in Mexiko müssen wir uns strikt an alle Aspekte des mexikanischen Steuerrechts halten. Einer dieser Aspekte ist, dass wir verpflichtet sind, 16 % Mehrwertsteuer auf die Provision zu erheben, die wir Lieferanten für die Nutzung unserer Plattform berechnen

Diese gezahlte Mehrwertsteuer kann in Ihrer Mehrwertsteuererklärung abgezogen werden. Sie sollten sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt wenden, wenn Sie eine Beratung benötigen, wie Sie diese geltend machen können.  Sie sollten alle Ihre Rechnungen von uns als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Mehrwertsteuer angefallen ist.

F. Die Mehrwertsteuer ist bereits im angegebenen Ticketpreis enthalten. Warum erhebt GetYourGuide erneut Mehrwertsteuer?
A. Wenn ein Kunde ein Ticket für eine Tour auf unserer Plattform bucht, gilt die Transaktion für Mehrwertsteuerzwecke als zwischen Ihnen und dem Kunden.  Wenn GetYourGuide Lieferanten eine Provision für die Nutzung der Plattform berechnet, handelt es sich um eine völlig separate Transaktion, auf die Mehrwertsteuer erhoben werden muss.  

Die SAT erwartet, dass Sie die Mehrwertsteuer auf Ihre Buchungen erheben und diese in Ihrer Mehrwertsteuererklärung an sie abführen.  In ähnlicher Weise erwartet die SAT, dass GetYourGuide die Mehrwertsteuer auf seine wirtschaftliche Tätigkeit erhebt und diese über unsere Mehrwertsteuererklärung an sie abführt.

F. Ist die GetYourGuide-Rechnung ausreichend, um die Vorsteuergutschrift auf meiner Umsatzsteuererklärung geltend zu machen?
A. Ja, unsere professionellen Berater in Mexiko-Stadt haben die monatliche Rechnung, die GetYourGuide seinen Lieferanten zur Verfügung stellt, überprüft und bestätigt, dass sie alle SAT-Anforderungen erfüllt.  Als nicht ansässiger Anbieter digitaler Dienstleistungen in Mexiko müssen unsere Rechnungen nicht die Elemente enthalten, die für eine gültige mexikanische Rechnung obligatorisch sind (SAT-Stempel, QR-Codes).

F. Ich habe keine RFC, kann ich weiterhin Touren auf der GetYourGuide-Plattform auflisten?
Sie müssen eine RFC angeben, um Touren auf unserer Plattform aufzulisten. Wenn Sie Fragen zu einem der oben genannten Punkte haben, können Sie sich gerne an uns wenden.


Rechtsgrundlagen
 

Anfragen Rechtsgrundlagen Verpflichtung Link
Bestimmung      
IVA für Unternehmen (insbesondere in Bezug auf die IVA, die GetYourGuide auf den Lieferanten anwendet) Bestimmung 18-D Abschnitt IV des VATL (Mehrwertsteuergesetz) Berechnen Sie in jedem Kalendermonat die Mehrwertsteuer, indem Sie den Satz von 16 % auf die Gesamtsammlung (von Partnern gesammelte Provisionen) während des Monats anwenden und die Zahlung spätestens am 17. Tag des folgenden Monats vornehmen.

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IVA-Einbehaltung für Einzelpersonen Bestimmung 18-J Abschnitt II Unterabschnitt a) des VATL Bei der Erhebung der Gebühr und der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit den Vermittlungsvorgängen im Namen des Dienstleisters wird GetYourGuide:
Von Personen, die Dienstleistungen erbringen, 50 % der erhobenen Mehrwertsteuer einbehalten.

Einbehaltung der IVA für Einzelpersonen Bestimmung 18-J Abschnitt II Unterabschnitt a) des VATL Bei der Erhebung der Gebühr und der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit den Vermittlungsvorgängen im Namen des Dienstleisters wird GetYourGuide:

Von Personen, die Dienstleistungen erbringen, 50 % der erhobenen Mehrwertsteuer einbehalten.

Bei Personen, die keinen RFC-Code angeben, beträgt der Einbehalt 100 % der erhobenen Mehrwertsteuer.
WHT MwSt. 50 % der MwSt. - Personen mit RFC
WHT MwSt. 100 % der MwSt. - Personen ohne RFC 

ISR-Einbehaltung für Einzelpersonen Bestimmung 113-A, Abschnitt III des (MITL-Einkommensteuergesetzes) Einzelne Steuerpflichtige mit Geschäftstätigkeiten, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen über digitale Plattformen erbringen, sind verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Die Steuer wird durch Einbehaltung gezahlt, die von den juristischen Personen mit Wohnsitz in Mexiko oder im Ausland mit oder ohne ständiger Niederlassung in Mexiko, die die Nutzung der digitalen Plattformen ermöglichen, vorgenommen wird.
Körperschaftsteuer von 1 % des Betrags des Vorgangs – Erbringung von Dienstleistungen.

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