Gilt nur für mexikanische Anbieter
GetYourGuide hat die mexikanische VAT (auf Deutsch als Mehrwertsteuer bezeichnet) in Höhe von 16% auf die Provisionen angewandt, die es von Anbietern mexikanischer Touren erhält. Diese Änderung gilt ab Ihrer Rechnung vom Februar 2023 und GetYourGuide ist hierzu nach dem mexikanischen Steuerrecht, festgelegt im Mehrwertsteuergsetz (Ley del Impuesto al Valor Agregado), verpflichtet.
Frage: Warum erhebt GetYourGuide 16% auf die Provision, die es mir für die Nutzung seiner Plattform berechnet?
A. Als Anbieter digitaler Dienstleistungen in Mexiko müssen wir uns streng an alle Bestimmungen des mexikanischen Steuerrechts halten. Dies bedeutet auch, dass wir verpflichtet sind, 16% Mehrwertsteuer auf die Provision zu erheben, die wir den Anbietern für die Nutzung unserer Plattform berechnen.
Diese gezahlte Mehrwertsteuer kann in Ihrer Mehrwertsteuererklärung abgezogen werden. Wenden Sie sich an Ihre Buchhalterin bzw. Ihren Buchhalter oder an Ihr Finanzamt, wenn Sie Rat brauchen, wie Sie dies geltend machen können. Sie sollten bitte alle Ihre Rechnungen von uns aufbewahren, um zu belegen, dass die Mehrwertsteuer tatsächlich angefallen ist.
Frage: Die Mehrwertsteuer ist bereits im angegebenen Ticketpreis enthalten. Warum erhebt GetYourGuide die Mehrwertsteuer erneut?
A. Wenn eine Kundin oder ein Kunde ein Ticket für eine Tour auf unserer Plattform bucht, gilt die Transaktion für Mehrwertsteuerzwecke als zwischen Ihnen und der Kundin oder dem Kunden getätigt. Wenn GetYourGuide Anbietern für die Nutzung der Plattform eine Provision in Rechnung stellt, handelt es sich um eine völlig separate Transaktion, auf die folglich Mehrwertsteuer erhoben werden muss.
Die Steuerbehörde SAT erwartet von Ihnen, dass Sie die Mehrwertsteuer über Ihre Buchungen einziehen und sie in Ihrer Mehrwertsteuererklärung an sie abführen. In ähnlicher Weise erwartet die SAT, dass wir bei GetYourGuide die Mehrwertsteuer über unsere wirtschaftliche Tätigkeit einziehen und sie über unsere Mehrwertsteuererklärung an sie abführen.
Frage: Reicht die GetYourGuide-Rechnung aus, um den Vorsteuerabzug in meiner Mehrwertsteuererklärung geltend zu machen?
A. Ja, unsere professionellen Beraterinnen und Berater in Mexiko-Stadt haben die monatliche Rechnung, die GetYourGuide seinen Anbietern ausstellt, geprüft und bestätigt, dass sie allen SAT-Anforderungen entspricht. Als nicht in Mexiko ansässiger Anbieter von digitalen Dienstleistungen müssen unsere Rechnungen nicht die Elemente enthalten, die für eine gültige mexikanische Rechnung vorgeschrieben sind (SAT-Stempel, QR-Codes).
Frage: Ich bin als Einzelperson mehrwertsteuerlich registriert. Wie wirken sich diese Änderungen auf mich aus?
A. GetYourGuide muss Quellensteuern erheben, wenn es auf seiner Plattform Anbieter hostet, die als Einzelperson mehrwertsteuerlich registriert sind. Es gelten die folgenden Quellensteuern:
- IVA – 8% der gesamten Buchungen auf der Plattform
- ISR – 1% der gesamten Buchungen auf der Plattform
Diese IVA und ISR stehen Ihnen als Guthaben in Ihren IVA- und ISR-Erklärungen zur Verfügung.
Wenn Sie als Einzelperson mehrwertsteuerlich registriert sind, werden wir ab Dezember 2024 CFDIs für diese Beträge ausstellen, die es Ihnen ermöglichen, die erforderlichen Anträge zu stellen.
Frage: Ich habe keine RFC, kann ich weiterhin Touren auf der Plattform von GetYourGuide listen?
Sie müssen zwingend eine RFC zur Verfügung stellen, um Touren auf unserer Plattform anzubieten. Wenn Sie Fragen zu den oben genannten Punkten haben, kontaktieren Sie uns bitte unter tax.team@GetYourGuide.com.
Rechtliche Hinweise
Betreff |
Rechtliche Hinweise |
Verpflichtung |
Link |
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Bestimmung |
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IVA für Unternehmen (speziell in Bezug auf die IVA, die GetYourGuide auf den Anbieter anwendet) |
Bestimmung 18-D Abschnitt IV des VATL (Mehrwertsteuergesetz) |
Berechnen Sie in jedem Kalendermonat die VAT (Mehrwertsteuer), indem Sie den Satz von 16% auf die Gesamteinnahmen (von Partnern eingenommene Provisionen) während des Monats anwenden und die Zahlung spätestens am 17. des Folgemonats vornehmen. |
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IVA-Quellensteuer für Einzelpersonen |
Bestimmung 18-J Abschnitt II Unterabschnitt a) des VATL |
Beim Einzug der Gebühr und der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit den Vermittlungsgeschäften im Namen des Dienstleisters wird GetYourGuide: |
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von Einzelpersonen, die Dienstleistungen erbringen, 50% der erhobenen Mehrwertsteuer einbehalten. |
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IVA-Quellensteuer für Einzelpersonen, Bestimmung 18-J Abschnitt II Unterabschnitt a) des VATL: Beim Einzug der Gebühr und der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit den Vermittlungsgeschäften im Namen des Dienstleisters wird GetYourGuide: von Einzelpersonen, die Dienstleistungen erbringen, 50% der erhobenen Mehrwertsteuer einbehalten. Im Falle von Einzelpersonen, die ihre RFC-Kennung nicht angegeben haben, werden 100% der erhobenen Mehrwertsteuer einbehalten. |
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ISR-Quellensteuer für Einzelpersonen |
Bestimmung 113-A, Abschnitt III des MITL (Einkommensteuergesetz) |
Indivduelle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit geschäftlichen Aktivitäten, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen über digitale Plattformen erbringen, sind verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Die Steuer wird durch eine Quellensteuer abgeführt, die von den in Mexiko oder im Ausland ansässigen juristischen Personen mit oder ohne ständige Niederlassung in Mexiko, welche die Nutzung der digitalen Plattformen anbieten, erhoben wird. |