Gilt nur für mexikanische Anbieter
GetYourGuide hat die mexikanische Mehrwertsteuer von 16% auf die Provision angewandt, die es von Anbietern mexikanischer Touren erhält. Diese Änderung tritt mit Ihrer Rechnung vom Februar 2023 in Kraft, und GetYourGuide ist dazu gemäß der mexikanischen Steuergesetzgebung verpflichtet, die im Mehrwertsteuergesetz (Ley del Impuesto al Valor Agregado) festgelegt ist.
F. Warum wendet GetYourGuide 16% auf die Provision an, die es mir für die Nutzung seiner Plattform berechnet?
A. Als Anbieter digitaler Dienstleistungen in Mexiko müssen wir uns strikt an alle Aspekte des mexikanischen Steuerrechts halten. Einer dieser Aspekte ist, dass wir verpflichtet sind, 16% Mehrwertsteuer auf die Provision zu erheben, die wir Anbietern für die Nutzung unserer Plattform berechnen
Diese gezahlte Mehrwertsteuer kann in Ihrer Mehrwertsteuererklärung abgezogen werden. Sie sollten sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt wenden, wenn Sie eine Beratung benötigen, wie Sie dies geltend machen können. Sie sollten alle Ihre Rechnungen von uns als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Mehrwertsteuer angefallen ist.
F. Die Mehrwertsteuer ist bereits im angegebenen Ticketpreis enthalten. Warum erhebt GetYourGuide erneut Mehrwertsteuer?
A. Wenn eine Kundin oder ein Kunde ein Ticket für eine Tour auf unserer Plattform bucht, gilt die Transaktion für Mehrwertsteuerzwecke als zwischen Ihnen und der Kundin oder dem Kunden erfolgt. Wenn GetYourGuide Anbietern eine Provision für die Nutzung der Plattform berechnet, handelt es sich um eine völlig separate Transaktion und es muss Mehrwertsteuer erhoben werden.
Die SAT erwartet, dass Sie die Mehrwertsteuer auf Ihre Buchungen erheben und diese in Ihrer Mehrwertsteuererklärung an sie abführen. In ähnlicher Weise erwartet die SAT, dass GetYourGuide die Mehrwertsteuer auf seine wirtschaftliche Tätigkeit erhebt und diese über unsere Mehrwertsteuererklärung an sie abführt.
F. Reicht die GetYourGuide-Rechnung aus, um die Mehrwert-Vorsteuergutschrift auf meiner Mehrwertsteuererklärung zu beantragen?
A. Ja, unsere professionellen Berater in Mexiko-Stadt haben die monatliche Rechnung, die GetYourGuide seinen Anbietern zur Verfügung stellt, überprüft und bestätigt, dass sie alle SAT-Anforderungen erfüllt. Als nicht ansässiger Anbieter digitaler Dienstleistungen in Mexiko müssen unsere Rechnungen nicht die Elemente enthalten, die für eine gültige mexikanische Rechnung obligatorisch sind (SAT-Stempel, QR-Codes).
F. Ich habe keine RFC, kann ich weiterhin Touren auf der GetYourGuide-Plattform anbieten?
Sie müssen eine RFC angeben, um Touren auf unserer Plattform anzubieten. Wenn Sie Fragen zu einem der oben genannten Punkte haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Rechtsgrundlagen
| Anfragen | Rechtsgrundlagen | Verpflichtung | Link |
|---|---|---|---|
| Bestimmung | |||
| IVA für Unternehmen (insbesondere in Bezug auf die IVA, die GetYourGuide auf den Anbieter anwendet) | Bestimmung 18-D Abschnitt IV des VATL (Mehrwertsteuergesetz) | Berechnen Sie in jedem Kalendermonat die Mehrwertsteuer, indem Sie den Satz von 16% auf die Gesamteinnahmen (von Partnern erhaltene Provisionen) des Monats anwenden, und leisten Sie die Zahlung spätestens am 17. Tag des Folgemonats. | |
| IVA-Einbehaltung für Einzelpersonen | Bestimmung 18-J Abschnitt II Unterabschnitt a) des VATL | Bei der Erhebung der Gebühr und der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit den Vermittlungsleistungen im Auftrag des Anbieters wird GetYourGuide: | |
| von Personen, die Dienstleistungen erbringen, 50% der erhobenen Mehrwertsteuer einbehalten. | |||
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Einbehaltung der IVA für natürliche Personen Bestimmung 18-J Abschnitt II Unterabschnitt a) der VATL Bei der Erhebung der Gebühr und der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit den Vermittlungsleistungen im Auftrag des Anbieters wird GetYourGuide: von Personen, die Dienstleistungen erbringen, 50% der erhobenen Mehrwertsteuer einbehalten. Im Falle von Personen, die keinen RFC-Code angeben, beträgt der Einbehalt 100% der berechneten Mehrwertsteuer. | |||
| ISR-Einbehaltung für Einzelpersonen | Bestimmung 113-A, Abschnitt III des (MITL Einkommensteuergesetz) |
Einzelne Steuerpflichtige mit Geschäftstätigkeiten, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen über digitale Plattformen erbringen, sind verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Die Steuer wird durch Einbehalt gezahlt, der von den juristischen Personen mit Wohnsitz in Mexiko oder im Ausland mit oder ohne ständiger Niederlassung in Mexiko, die die Nutzung der digitalen Plattformen zur Verfügung stellen, vorgenommen wird. Körperschaftsteuer von 1% des Betrags der Transaktion - Erbrachte Dienstleistungen. |